ERNEUERBARE ENERGIE AUF WACHSTUMSKURS!

Nicht zuletzt durch die hohen Rohstoffpreise und die Endlichkeit fossiler Energieträger muss die internationale Staatengemeinschaft die Nutzung der erneuerbaren Energien erhöhen. Die für die Erwärmung der Atmosphäre verantwortlichen Emissionen der Treibhausgase wie Kohlendioxid (CO2) müssen deutlich verringert werden. Viele Staaten haben sich im Protokoll von Kyoto dazu verpflichtet.

 

In Deutschland soll der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2010 auf etwa 12,5% verdoppelt werden. Langfristig ist es das Ziel der Bundesregierung, den Anteil regenerativer Energien an der Stromproduktion bis 2020 auf mindestens 20% und bis 2050 auf 50% zu erhöhen.

 

Für die Energieerzeugung aus Wind und Wasser können keine großen Zuwächse mehr erwartet werden und Geothermie ist auf Grund der Bohrkosten sehr Baukostenintensiv. Unter den erneuerbaren Energien ergibt sich daraus für die Solar- und Biogasenergie ein enormes Wachstumspotenzial.

 

Die Fläche für nachwachsende Rohstoffe steigt in Deutschland derzeit stark an, wobei der Energiepflanzenanbau für Biogasanlagen die größten Zuwächse aufweist, zumahl diesem Sektor gute Zukunftschancen vorausgesagt werden. Biogas hat im Vergleich mit Bioethanol und Biodiesel den größten Energieertrag pro Hektar und somit die beste Wirtschaftlichkeit.




Erneuerbare Energien: Staatliche Förderung

Durch das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) werden Abnahmeverpflichtungen für Strom aus Erneuerbaren Energien und feste Einspeisevergütungen vorgeschrieben. Dadurch soll der Anteil der ökologischen Energiegewinnung gefördert werden.

 

 

Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG)

Die Erzeugung von Energie aus erneuerbaren beziehungsweise regenerativen Energieträgern wird in Deutschland schon seit 1991 gefördert. Hierzu hat die Bundesregierung schon am 1. April 2001 das Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien (EEG) beschlossen und zum 1. August 2004 novelliert.

 

Eine erneute Novellierung erfolgte 2008 mit der Zielsetzung den Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 auf einen Anteil zwischen 25 % und 30 % zu erhöhen. Das neue EEG 2009 behält die Grundstrukturen des EEG 2004 bei, enthält allerdings zahlreiche Detailänderungen.

 

Aus dem EEG resultieren für unser Geschäftsmodell äußerst positive Bedingungen:

 

EEG: Preisgarantie

Garantierte Grundvergütung für Strom aus Biomasseanlagen zuzüglich eines Bonus für solche Anlagen, die ausschließlich Pflanzen und Pflanzenteile nutzen und weitere Einspeisevergütungen für die Verbindung einer Biogasanlage mit einer Kraftwärmekopplung.

 

EEG: Laufzeitgarantie

Diese Garantiepreise gelten für die Dauer des Inbetriebnahmejahres und die folgenden 20 Betriebsjahre der Anlage.

 

EEG: Abnahmegarantie

Die Energieversorger sind gesetzlich verpflichtet, den gesamten Strom abzunehmen, der in ihre Netze eingespeist wird. Sie dürfen außerdem keine die Einspeisung erschwerenden Hürden aufbauen.

 

EEG: Bestandsschutz

Das Gesetz schützt außerdem den Bestand aller Anlagen, die während seiner Geltungsdauer in Betrieb genommen wurden für die Dauer von 20 Jahren. Falls innerhalb der nächsten 20 Jahre das Erneuerbare-Energien-Gesetz verändert oder wieder abgeschafft werden sollte, hat das keine Auswirkungen auf die bereits bestehenden Anlagen.